Gasprüfung von Flüssiggasanlagen.

Gasprüfungen nach DVGW 607.

z. B. für Kochstellen in privat genutzten Wohnmobilen oder Wohnanhängern.

Fehler oder Mängel an der Flüssiggas-Anlage in Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil können Menschenleben kosten und erhebliche Schäden verursachen. Lassen Sie ihre Flüssiggasanlage nur von Fachleuten ein-, umbau- en oder instand setzen. Lesen Sie die Bedienungsanleitungen der Geräte aufmerksam durch.
Die Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur, nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden. Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten. Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführ- te Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt.