Jetzt statt 0,5 %, die 0,25%-Regelung für den ID. Buzz

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Die Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von elektrischen Dienstwagen steigt auf 70.000 Euro.

Dadurch wird der ID. Buzz umso attraktiver für Sie.

Sie möchten Ihren Firmenwagen auf das nächste Level bringen? Der Volkswagen ID. Buzz ist die perfekte Wahl, wenn Sie Wert auf Stil, Nachhaltigkeit und fortschrittliche Technologie legen. Mit seinem ikonischen Retro-Design und vollelektrischem Antrieb bietet der ID. Buzz nicht nur ein umweltfreundliches Fahrerlebnis, sondern auch eine beeindruckende Reichweite und außergewöhnliche Leistung. Als Ihr Volkswagen ProfiPartner stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Ihnen den Kauf des ID. Buzz zu erleichtern. Profitieren Sie von unseren exklusiven Angeboten und maßgeschneiderten Finanzierungsmöglichkeiten für Geschäftskunden. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über den Volkswagen ID. Buzz zu erfahren und wie er als Elektrofahrzeug zu Ihnen passt.

Der neue ID. Buzz ist ein multifunktionaler Allrounder. Durch die maximale Raumausnutzung bietet das platzsparende, komplett neu entwickelte Innenraumkonzept viel Beinfreiheit.

Wie wird der ID. Buzz versteuert?

Bei einem Elektro-Firmenwagen kommen Sie als Arbeitnehmer steuerlich besser weg als mit einem Verbrenner – sofern er einen vergleichbaren Bruttolistenpreis hat. Im Folgenden erfahren Sie, welche Regeln bei der monatlichen Versteuerung von reinen Elektrofahrzeugen, wie der ID. Buzz, gelten.

Versteuerung von E-Fahrzeugen 2024

Ab Anfang 2020 wird bei der Besteuerung reiner Elektrofahrzeuge grundsätzlich nur noch ein Viertel des Bruttolistenpreises als Basis herangezogen. Diese Regelung wird oft als die „0,25-Prozent-Regelung“ bezeichnet, obwohl sie eigentlich darauf beruht, dass nur 25 % des Listenpreises für die Berechnung herangezogen werden.

Diese Änderung wurde im November 2019 vom Bundestag beschlossen. Zuvor galt die Regelung nur für Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 40.000 Euro, aber ab dem 3. Juni 2020 wurde diese Grenze auf 60.000 Euro angehoben. Für das Jahr 2024 wird sogar diskutiert, die 0,25-Prozent-Regelung auf Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 80.000 Euro auszuweiten, was möglicherweise im geplanten Wachstumschancengesetz festgelegt wird, aber bisher noch nicht beschlossen ist.

Die Berechnung der Steuer erfolgt monatlich durch den Arbeitgeber auf Basis der begünstigten Bemessungsgrundlage, die sich aus dem Bruttolistenpreis des Fahrzeugs und den Kosten für eventuelle Sonderausstattungen zusammensetzt. 0,25 Prozent dieser Summe werden dann zur Einkommenssteuer des Arbeitnehmers addiert.